Wir produzieren in den Werken der Fa. SBR und in der mobilen Anlage auf Baustellen hochwertige, gütergeschützte Recyclingbaustoffe (U-B) und Recycling-Baustoff-Produkte (U-A) nach den Richtlinien der Recyling-Baustoff-Verordnung (RBVO). Die Eigen- und Fremdüberwachung erfolgt durch die bvfs Salzburg.
Einsatzbereiche und Verwendungsverbote
Recyclingprodukte der Qualitätsklassen U-A haben seitens der Recycling-Baustoff-Verordnung keine Anwendungsbeschränkungen.
Recycling-Baustoffe U-B dürfe ungebunden nur unter einer gering durchlässigen Deckschicht (oder einer entsprechenden Überbauung) verwendet werden, weiters gelten folgende Anwendungsverbote:
- im und unmittelbar über dem Grundwasser
- In Wasserschutzgebieten und In Kernzonen von Wasserschongebieten (gilt nicht, falls keine Kernzone oder engeres Schongebiet ausgewiesen ist sowie bei Wasserschongebiete von Thermalwasservorkommen)
- Oberflächengewässern.
U-B darf zur Herstellung von Beton oder Asphalt verwendet werden, für den Beton oder Asphalt gelten keine Anwendungsbeschränkungen.