Die Recycling-Baustoff-Verordnung (RBVO), das Altlastensanierungsgesetz, die Deponieverordnung, der Bundesabfallwirtschaftsplan, Ö-Normen und Richtlinien des Recyclingverbandes regeln die Entsorgung und Wiederverwertung der anfallenden Baurestmassen.
Recyclingmaterial darf nur unter strenger Einhaltung der RBVO, der damit verbundenen Dokumentation sowie eines Qualitätsicherungssystems mit laufender Beprobung und Fremdüberwachung wieder verwendet werden.
Bei Verwendung von Recyclingmaterial, welches nicht nach der Vorgaben der RBVO hergestellt wurde oder bei nicht zulässiger Verwertung von Bodenaushubmaterial ist ein Altlastensanierungsbeitrag (ALSAG) von 9,20 EURO per Tonne zu entrichten.
Wir helfen den ALSAG zu sparen, unser Qualitätsicherungssystem entspricht den gesetzlichen Vorgaben und stellt eine gesetzeskonforme Wiederverwertung sicher.